Stadtrat

Wolfgang von Eyb                                                                                                                                                                                              Würzburg, den 21.04.2022
Postfach 11 02 08
97029 Würzburg

 

Herrn Oberbürgermeister
Christian Schuchardt
Rathaus
97070 Würzburg

 

Beschlussantrag auch im Namen von Herrn Mechler
Beteiligung der Kommunen an PCR-Tests

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 02.04.2022 sendete der Bayerische Rundfunk die folgende Nachricht:
„Nach Angaben der Bayerischen Kassenärztlichen Vereinigung verhandeln Krankenkassen und Ärzte auf Bundesebene in Berlin darüber, wie es mit der Finanzierung der PCR-Tests weitergehen soll. Aus Sicht von Holetschek müssen jetzt die Kommunen beziehungsweise die Gesundheitsämter Tests für Patienten mit Symptomen ermöglichen.“ (BR24, 14.15 Uhr)

Der Stadtrat möge beschließen, dass sich die Stadt Würzburg daran nicht
beteiligen wird.

Die Grippeepidemien der letzten Jahrzehnte wurden im Nachgang ermittelt,
anhand der Übersterblichkeit des Vorjahres. Im Coronajahr 2020 gab es keine Übersterblichkeit. Ohne den PCR-Test wäre Corona unbemerkt geblieben.
Der PCR-Test ist nach seinem Erfinder, Kary B. Mullis, zu diagnostischen Zwecken ausdrücklich nicht geeignet.

Eine Pandemie mit dem Covid 19-Virus hat nie existiert, sie wurde herbeigetestet.
Im Rahmen dieser Pandemie wurden als „Impfungen“ bezeichnete Gen-Therapien verabreicht. Für das Jahr 2021 stellte das statistische Bundesamt die höchste Über-sterblichkeit seit 1946 fest. Die Korrelation der Übersterblichkeit mit dem Impffort-schritt wurde von vielen namhaften Statistikern nachgewiesen. Bislang gibt es für die Übersterblichkeit in 2021 keine andere Erklärung als die Impfung gegen Covid 19.

Der Missbrauch des PCR-Tests und die Ausrufung der Pandemie stellen in Verbindung mit der Impfkampagne ein Menschheitsverbrechen dar. Wer sich daran beteiligt, macht sich mitschuldig.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Wolfgang von Eyb                                                                                                                                                                                                           Würzburg, den 24.02.2022
Postfach 11 02 08
97029 Würzburg

 

Herrn Oberbürgermeister
Christian Schuchardt
Rathaus
97070 Würzburg

 

Beschlussantrag
Kontextualisierung des Karl-Ritter-von-Frisch-Weges

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat möge den folgenden Beschluss fassen:

Dem Freistaat Bayern wird empfohlen, den Karl-Ritter-von-Frisch-Weg nicht umzubenennen, sondern den Namen als Mahnmal gegen Euthanasie zu belassen, mit einer entsprechenden Kontextualisierung.

Begründung:

Nach den Beschlussunterlagen der Kommission zur Überprüfung von Straßennamen scheint Karl Ritter von Frisch in seinem persönlichen Verhältnis zum Nationalsozialismus unbelastet. Eine Umbenennung des Karl-Ritter-von-Frisch-Weges wird deshalb erwogen, weil er eugenische Vorstellungen vertrat, die „sich auch in Schulbüchern der NS-Zeit [finden], die das nationalsozialistische Rassedenken und die nationalsozialistische Behauptung von der Existenz ´lebensunwerten Lebens´ verbreiten sollten.“ (Abschlussbericht und Empfehlungen der Würzburger Kommission zur Überprüfung von Straßennamen, Seite 18)

Im Pandemiejahr 2020 gab es in der Bundesrepublik Deutschland keine Übersterblichkeit. Ohne Testungen wäre die Pandemie unbemerkt geblieben.

Im Pandemiejahr 2021 verzeichnete die Bundesrepublik Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die größte Übersterblichkeit sein 1946.

Mehrere namhafte Statistiker haben eine eindeutige Korrelation der Übersterblichkeit in 2021 zur Impfkampagne gegen Covid-19 festgestellt. Die Übersterblichkeit in 2021 konnte bislang nicht anders erklärt werden, als durch die Impfung. Bis zur Vorlage einer schlüssigen anderweitigen Erklärung muss davon ausgegangen werden, dass die Impfung gegen Covid-19 ein erhebliches Todesfallrisiko birgt.

Gegenwärtig wird eine allgemeine Impfpflicht diskutiert. Eine Impfpflicht mit einem Impfstoff, der ein erhebliches Todesfallrisiko birgt, begibt sich in eine relevante ethische Nähe zur Euthanasie. Diese Nähe ist bei einigen der diskutierten Vorschläge zur Ausgestaltung der Impfpflicht besonders groß, da hier eine Impfpflicht in Abhängigkeit vom Lebensalter definiert wird. Einer der Vorschläge lautet auf eine Impfpflicht für über 50-Jährige.

Die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für eine allgemeine Impfpflicht legt nahe, dass die historische Erfahrung der Euthanasie droht, im kollektiven Bewusstsein zu verblassen. Deshalb erachte ich es für dringend geboten, ein eindrucksvolles Mahnmal gegen Euthanasie zu schaffen.

Mit der Umbenennung des Karl-Ritter-von-Frisch-Weges wäre eine wertvolle Chance vertan und der Stadtrat von Würzburg sowie der Freistaat Bayern hätten dazu beigetragen, die Erinnerung an die Euthanasieprogramme der Vergangenheit weiter verblassen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Wolfgang von Eyb                                                                                                                                                                                                          Würzburg, den 13.09.2021
Postfach 11 02 08
97029 Würzburg

Herrn Oberbürgermeister
Christian Schuchardt
Rathaus
97070 Würzburg

Beschlussantrag auch im Namen von Herrn Ludwig Mechler
Korrektur des „Gemeinsamen Aufrufs“ von KAB Bayern und Verdi

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,

das Dokument „Gemeinsamer Aufruf zur Erhöhung der Impfbereitschaft“ des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V. und der Gewerkschaft Verdi ist in der vorliegenden Fassung sachlich nicht korrekt.

Der Stadtrat möge am 30.09.2021 beschließen, dass die Stadtverwaltung von Würzburg im Rahmen ihrer Funktion als Personalverantwortliche gegenüber allen betroffenen Mitarbeitern umgehend entsprechende Klarstellungen vornimmt und die Autoren des Schreibens gegebenenfalls und in geeigneter Form auf die Mängel hinweist.

Der Satz „Mittlerweile stehen mehrere gute, sichere und wirksame Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung“ ist in dieser Form nicht korrekt.

Sämtliche derzeit eingesetzten Impfstoffe befinden sich in Phase-3-Studien. Menschen die sich impfen lassen nehmen an einer klinischen Studie teil. Erst nach Abschluss dieser klinischen Studie wird man feststellen können, ob die Impfstoffe sicher sind oder nicht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist diese Bewertung nicht belegt.

Der Begriff „sicher“ ist entweder zu streichen oder zu ergänzen, z.B. „wahrscheinlich sicher“ oder „nach dem heutigen Stand der Wissenschaft voraussichtlich sicher“.

Der Satz „Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere“ ist in diesem Wortlaut erwiesenermaßen nicht korrekt.

Geimpfte können sich mit dem Coronavirus infizieren und sie können das Virus weitergeben.

Mittlerweile sind auch Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe von Geimpften dokumentiert.

Allein die Hypothese, dass die Impfung das Risiko schwerer Krankheitsverläufe reduziert, ist noch nicht widerlegt.

Dieser Satz ist entweder zu streichen oder abzuändern wie folgt: „Wer sich impfen lässt schützt sich nach dem heutigen Stand der Wissenschaft weitgehend vor schweren Krankheitsverläufen“.

Wir beantragen Sofortabstimmung.

Die Impfung birgt für die Mitarbeiter der Stadt Würzburg Risiken (siehe Paul-Ehrlich-Institut, Sicherheitsberichte). Deshalb ist es entscheidend, die beschlossenen Korrekturen baldmöglichst zu kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen