„Viva la Pepa“ ist spanisch und bedeutet wörtlich übersetzt „Es lebe die Josefine“. Semantisch übersetzt bedeutet „Viva la Pepa“ so viel wie „Hier ist aber was los!“ oder „Hier mach ja jeder was er will!“. Wenn auf einer Party die Stimmung besonders ausgelassen ist, wenn jemand die Stimmung anheizen will oder wenn jemand ausdrücken will, dass ein völliges Durcheinander, ein Chaos herrscht, dann hört man noch heute den Ausspruch „Viva la Pepa!“
Alle Spanier kennen diese Worte, wenige allerdings ihre ursprüngliche Bedeutung.
Während der Napoleonischen Kriege war auch Spanien zu einem großen Teil von den Franzosen besetzt. Innenpolitische Auseinandersetzungen hatten dazu geführt, dass der spanische König Karl IV. mit seinem Sohn, dem späteren König Ferdinand VII. – der bereits im Jahr 1808 diesen Titel für kurze Zeit führte – um den Thron konkurrierten. Napoleon zwang beide zum Rücktritt und setzte seinen Bruder Josef als spanischen König ein. Trotzdem bildete sich in Spanien eine Gegenregierung, die den Thronverzicht König Ferdinands VII. nicht anerkannte und in seinem Namen ein Parlament einberief, das in einem noch unbesetzten Landesteil, in Cádiz, zusammentrat. Dieses Parlament, die „Córtes von Cádiz“ arbeitete auch eine „liberale“ Verfassung aus. Der noch heute gebräuchliche politische Begriff „liberal“ ist ein Lehnwort aus dem Spanischen und wurde durch die Arbeit der „Córtes von Cádiz“ geprägt. Die Verfassung von Cádiz wurde am 19. März 1812 verkündet.
Nach der Befreiung Spaniens und der Rückkehr Ferdinands VII., setzte dieser am 04. Mai 1814 die Verfassung von Cádiz außer Kraft und stellte den Absolutismus wieder her. Selbst die Forderung nach einer Rückkehr zur Verfassung von Cádiz stand unter Strafe. In dieser Zeit hörte man dann, wenn eine Menschenmenge zusammengekommen, die Lage unübersichtlich und der Rufer deshalb nicht zu ermitteln war, den Ruf „Viva la Pepa!“ Meist geschah das eben bei Feiern, bei Volksfesten oder in chaotischen Situationen.
Damals verstand jeder Spanier die Botschaft. Die Verfassung von Cádiz war an einem 19. März verkündet worden. Der 19. März ist der Tag des heiligen Josef. Im Spanischen heißt „Josef“ „José“ mit der Kurzform „Pepe“, „die Verfassung“ heißt „la constitución“. Das grammatische Geschlecht von „la constitución“ ist weiblich. Deshalb formte man die männliche Form „Pepe“ kurzerhand um, in eine weibliche: „Pepa“. Der Ruf „Viva la Pepa“ war damit geboren.
„Viva la Pepa“ erinnerte an die liberale „Constitución de Cádiz“, in Zeiten eines, im Vergleich mit anderen europäischen Staaten, besonders brutalen Absolutismus und war die Forderung nach ihrer Wiedereinführung. „Viva la Pepa“ musste damals die spanische Volkseele völlig durchdrungen haben, wenn es bis heute nachwirkt, wenn auch nur als Worthülse, die niemand mehr versteht. „Viva la Pepa“ war mehr als nur eine Exklamation. Es muss schon fast einem Lebensstil nahe gekommen sein. Viele Menschen waren ganz offensichtlich jederzeit bereit, jede sich bietende Gelegenheit zu nutzen um ihre Forderung vorzubringen. „Viva la Pepa“ war Mahnung an die Absolutisten: „Wir erinnern uns, wir wissen dass es auch anders geht, wir hatten schon einmal eine liberale Verfassung!“ „Viva la Pepa“ war die Forderung nach der Wiedereinführung der Verfassung von Cádiz und damit nach einem vollständigen Systemwechsel.
Mein Studium in Spanien:
Im Wintersemester 1984/85 studierte ich an der Staatlichen Universität von Salamanca Neuere und Neueste Geschichte. Eines Tages holte mich mein akademischer Lehrer, Santiago Gonzalez Gómez, aus der Institutsbibliothek um mir etwas zu zeigen. Er führte mich in einen Nebenraum. Dort stand ein Schreibtisch. Santiago erklärte mir, dass Ferdinand VII. an diesem Schreibtisch die Verfassung von Cádiz außer Kraft gesetzte hatte. Ich trat an den Tisch und tatsächlich, in seiner Platte war eine Gedenktafel eingelassen, auf der an dieses Ereignis erinnert wurde.
Hätte Santiago mich gefragt, ob ich den Schreibtisch sehen wollte, vielleicht hätte ich das sogar verneint. Für meine wissenschaftlichen Arbeiten war Ferdinand VII. zwar wichtig gewesen, aber nicht seine Verfassungspolitik. Mich interessierten damals seine Erbfolgeregelung und die Entstehung des Carlismus.
Als ich an diesem Schreibtisch stand war Ferdinand VII. gefühlte Lichtjahre von mir entfernt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – damals noch Westdeutschland – stand für mich fest, wie ein unumstößlicher monolithischer Block, der meinem ganzen Leben Schutz und Sicherheit garantieren würde.
Heute ist die Aufhebung der Verfassung von Cádiz für mich gelebte Gegenwart. Das Grundgesetz ist das Papier nicht mehr wert, auf dem es gedruckt ist. Nicht, dass das Grundgesetz etwa außer Kraft gesetzt worden wäre, so wie die Verfassung von Cádiz am 04. Mai 1814. Offiziell ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Allerdings behält sich die Regierung jederzeit vor, das Grundgesetz nicht zu beachten.
Aus einer langen Reihe von Beispielen sei hier eines genannt. Im Jahr 2013 waren Leitzins und Sparzins noch positiv, aber die Inflationsrate begann, den Sparzins zu übersteigen. Damit lag eine Enteignung der Sparer vor. Enteignung ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt aber nur unter einer Voraussetzung. Die entsprechende Regelung findet sich im Artikel 14, Absatz 3, Grundgesetz:
„Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“
Schon in 2013 war ich nicht der Einzige, dem diese Tatsache bereits auffiel. Seither hat sich die Situation so sehr verschärft, dass der Begriff der Enteignung der europäischen Sparer durch die Europäische Zentralbank zum allgemeinen Sprachgebrauch geworden ist. Der Bundesregierung und dem Bundestag ist das bekannt. Trotzdem wurde das vom Grundgesetz geforderte Gesetzt nicht verabschiedet, so als wäre das Grundgesetz nicht existent.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bitte lesen sie das Grundgesetz. Sicherlich werden Ihnen noch weitere Artikel auffallen, die einfach nicht beachtet werden oder denen Gültigkeit sogar offen in Frage gestellt wird. Neu definierte Werte und Maßstäbe, die das Grundgesetz nicht kennt, werden über die Bestimmungen des Grundgesetzes gestellt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bitte fragen Sie sich bei jedem Artikel den Sie lesen, ob sie bereit sind, es zu akzeptieren, dass eine Regierung oder ein Parlament diesen Artikel einfach nicht beachtet und so verfährt, als stünde er nicht im Grundgesetz.
Santiago hatte mich nicht gefragt. Er holte mich einfach aus der Institutsbibliothek und nahm mich mit. Wenn ich mich jetzt an diese Situation zurückerinnere, dann sind die Lichtjahre, die mich einst augenscheinlich von Ferdinand VII. trennten, in der Zwischenzeit zusammengeschmolzen. Es ist, als ob Ferdinand VII. heute neben mir stünde und mich ansähe und ich antworte ihm „Viva la Pepa!“